Veranstaltung: | Stadtparteitag 05./06. September 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 11. Anträge aus dem Kreisverband |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Marco Tiedtke |
Antragshistorie: | Version 2 |
Satzungsänderung - Beschlussfähigkeit
Beschlusstext
Die Mitgliederversammlung möge beschließen, prozentuale Anteile von Mitgliedern
zu entfernen und durch nominale Größen zu ersetzen sind.
Dadurch ändern sich §6 und §7 der Satzung wie folgt:
§6 Urabstimmung durch die Gesamtheit der Mitglieder
Entscheidungen der Gesamtheit der Mitglieder (Urabstimmungen) finden statt auf
Antrag der Mitgliederversammlung oder 300 Mitglieder. Der Urabstimmung muss eine
Mitgliederversammlung vorausgehen, auf der das Thema beraten worden ist.
§ 7 Mitgliederversammlung
(5) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig,
wenn mindestens 75 Mitglieder des Kreisverbands anwesend sind. Versammlungen zur
Aufstellung von Bewerber*innen für staatliche Wahlen sind beschlussfähig, wenn
mindestens drei Mitglieder der jeweils wahlberechtigten Mitglieder anwesend
sind.
Begründung
Durch das Wachstum des Kreisverbandes sollten wir unsere Satzung auf noch praktitable Möglichkeiten ändern. Auch bis zur nächsten großen Satzungsänderung. Wir haben bereits im April diesen Jahres gesehen, dass wir auch über den Abend hinweg keine Beschlussfähigkeit erreicht haben. Das sollte nicht mehr passieren
Die Satzung schreibt zur Zeit an verschiedenen Stellen Anteile von Mitgliedern (5%, ein Zehntel und 20%) vor.
Eine feste Anzahl von 75 Mitgliedern als Ersatz für die 5%, erscheint als möglich und machbar. In der aktuellen Regelung würde dies einer Mitgliederzahl von 1500 entsprechen. Sicher sollten wir bei einer größeren Debatte nochmal über diese Zahl sprechen.
Bei Anträgen auf Urabstimmungen werden zur Zeit aktuelle Mitgliederzahlen benötigt, welche nur mit Barrieren zu erhalten sind. Gleichzeitig erscheinen 20% von mehr als 1800 Mitgliedern als unverhältnismäßig hoch. Eine Urabstimmung auf Bundes- und Landesebene bedarf es aktuell 5%.
Die Regelung ermöglicht ebenfalls einen zeitigen Beginn der Versammlungen uns sichert Vereinbarkeit von ehrenamtlichen Engagement und Familie. Es schafft Möglichkeiten mit günstigeren Räumen zu planen. Dies wiederrum ergibt im Haushalt Einsparpotentiale.